Attac ist nicht gemeinnützig und ein trockenes Brötchen ist kein Frühstück. Außerdem sagte der BFH etwas zur Absetzbarkeit von Sky-Abos und zu Kosten der doppelten Haushaltsführung – und er stellte klar, was "unverzüglich" bei Erbfällen bedeutet.
1/8: Attac ist nicht gemeinnützig
Zu politisch und deshalb nicht gemeinnützig. So ließe sich das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Attac kurz und knapp zusammenfassen (Urt. v. 26.02.2019, Az. V R 60/17). Der globalisierungskritische Verein verfolgt nach Ansicht der obersten Finanzrichter politische Zwecke – und das sei mit steuerlichen Begünstigungen nicht zu vereinbaren. Als nicht gemeinnützige Organisation kann Attac Geldgebern keine Spendenbescheinigung mehr ausstellen, mit denen diese ihre Zuwendungen steuerlich absetzen können.
Zwar ist die Liste dessen, wofür sich Organisationen einsetzen können, um als gemeinnützig anerkannt zu werden, lang: 25 Nummern führt § 52 der Abgabenordnung (AO) auf, Förderung der Wissenschaft, des Naturschutzes oder etwa des Karnevals. Verfolgt ein Verein allerdings politische Ziele, kann er nicht gemeinnützig sein – egal welche anderen Zwecke er sonst noch hat. So steht es zumindest in Nr. 15 des Anwendungserlasses des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu der Norm.
Zwar dürfen Organisationen nach ständiger Rechtsprechung des BFH durchaus öffentlich Missstände benennen und politische Lösungen vorschlagen. Aber: Die politische Arbeit darf aber nicht in Aktivismus umschlagen, so die Finanzrichter. Ihrer Ansicht nach ist das bei Attac aber der Fall, etwa mit Kampagnen zur Finanztransaktionensteuer oder zum sogenannten bedingungslosen Grundeinkommen.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39345 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag