Sollten Juristen kennen: 8 wich­tige BFH-Urteile aus 2019

von Dr. Anja Hall

23.12.2019

3/8: Ein trockenes Brötchen ist kein Frühstück

Geklärt hat der BFH 2019 auch die gar nicht so irrelevante Frage, was - steuerrechtlich betrachtet – eigentlich ein Frühstück ist.

Ein Softwareunternehmer hatte für seine Angestellten und Kunden jeden Morgen 150 Brötchen und Heißgetränke zur Verfügung gestellt. Eine freundliche Geste, die dem Finanzamt bei einer Lohnsteueraußenprüfung aufgefallen war und prompt zu einem Nachzahlungsbescheid von insgesamt 30.000 Euro führte. Aus Sicht der Behörde handelte es sich bei den Brötchen und Getränken nämlich um ein Frühstück. Und eine Mahlzeit muss mit den amtlichen Sachbezügen versteuert werden.

Das Unternehmen klagte gegen den Bescheid und bekam zunächst vor dem Finanzgericht (FG) Münster und schließlich auch vor dem BFH Recht (Urt. v. 03.07.2019, Az. VI R 36/17). Die obersten Finanzrichter schlossen sich im Wesentlichen den Ausführungen der Vorinstanz an. Das FG entschied damals, die Brötchen und Heißgetränke seien bloße Aufmerksamkeiten, aber keine vollwertige Mahlzeit im steuerrechtlichen Sinne. Es wäre mindestens noch ein Brotaufstrich nötig, damit von einer Mahlzeit gesprochen werden könne.

Die Entscheidung klingt kurios, hat aber einen handfesten wirtschaftlichen Hintergrund. Denn wäre das Finanzamt mit seiner Rechtsauffassung erfolgreich gewesen, hätten wohl bundesweit Lohnsteuernachforderungen in Millionenhöhe geltend gemacht werden können.

Zitiervorschlag

Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39345 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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