Ergänzung des Bürokratieentlastungsgesetzes: Steu­er­be­scheid soll künftig digital abrufbar sein

17.09.2024

Die Koalition einigte sich schon 2023 auf Eckpunkte zum Bürokratieabbau: Firstverkürzungen, Formerleichterungen – und nun auch ein digitaler Steuerbescheid? Eine solchen Änderungsantrag brachten die Ampelparteien auf der Zielgeraden ein.

Die Bundesregierung will am sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz IV noch ein paar kleinere Änderungen vornehmen, um Verwaltungsprozesse für Unternehmen und Bürger zu vereinfachen. Das geht aus zwei Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf hervor, über die der Bundestag noch abschließend beraten muss. Danach sollen Steuerbescheide demnächst in der Regel digital bereitgestellt werden, wenn dies gewünscht wird.

"Die abrufberechtigte Person ist am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen zu benachrichtigen", heißt es in dem Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP. Die Neuerung liege dabei darin, "dass die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheids bei Elster-Nutzern zur Regel wird. Sie muss nicht mehr extra beantragt werden. Der Papierbescheid wird künftig die Ausnahme, die beantragt werden muss", führte Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, auf LTO-Anfrage aus. Dadurch werde die Anzahl der elektronischen Steuerbescheide signifikant steigen. 

Außerdem soll dem Antrag zufolge die Personalausweis-Geheimnummer künftig online zurückgesetzt werden können. Unternehmen sollen außerdem mehr Möglichkeiten zur Digitalisierung der Abläufe in ihren Personalverwaltungen erhalten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), dessen Haus beim Bürokratieabbau federführend ist, hatte bei der ersten Lesung des im März vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs gesagt, wenn Staat und Politik den Bürgern mit immer mehr kleinteiligen Regelungen den Eindruck vermittelten, dass man ihnen misstraue, "dann wird Misstrauen mit Misstrauen beantwortet".

Kürzere Fristen und Arbeitsverträge per Mail

Der Entwurf sieht eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen vor, auf die sich das Kabinett bereits Ende August 2023 verständigt hatte. Unter anderem sollen Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen. Im Mietrecht soll die Schriftform für Mietverträge über Gewerberäume gestrichen werden.

Kurz nach dem Kabinettsbeschluss hatte sich die Ampel-Fraktion zudem darauf geeinigt, einen Passus in den Entwurf einzufügen, wonach Arbeitgeber die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Damit kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail ablaufen. 

Das Gesetz soll die Wirtschaft um etwa eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Die Union attestiert der Ampel-Koalition einen Hang zur "Überregulierung".

"Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV machen wir deutlich: Viele kleine Veränderungen können einen großen Unterschied für die Praxis machen", sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr. Da überbordende Bürokratie der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland schade, sei es geboten, laufend bestehende Regelungen zu hinterfragen und Verfahren auf Verbesserungsmöglichkeiten abzuklopfen, betonte SPD-Rechtspolitikerin Eichwede. Das Bürokratieentlastungsgesetz sei eine Gemeinschaftsleistung, da Verbände, Unternehmen und die Zivilgesellschaft von Beginn an dem Entstehungsprozess beteiligt worden seien. Mit den nun vorliegenden Vorschlägen werden aus Sicht der Grünen-Fraktion zahlreiche bürokratische Hemmnisse und Barrieren abgebaut, "ohne gewichtige Schutzinteressen zu beeinträchtigen".

dpa/mk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ergänzung des Bürokratieentlastungsgesetzes: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55429 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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