Betriebsrats-Bezüge bei VW
Kurz nach dem Jahreswechsel 2022/2023 hob der BGH Freisprüche für hochrangige Manager von Volkswagen auf (Urt. v. 10.01.2023, Az. 6 StR 133/22). Der Vorstand des Konzerns hatte der Zahlung von überhöhten Bezügen an Betriebsräte zugestimmt. Das LG Braunschweig sah dadurch zwar den Tatbestand der Untreue erfüllt, fand aber keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung.
Der BGH bemängelte, dass die Urteilsfeststellungen den gesetzlichen Darstellungsanforderungen nicht genügten und verwies zurück an das LG. Dort wird sich nun die 11. Strafkammer mit dem Verfahren befassen. Einen Termin für die erneute Verhandlung hat das Gericht bisher noch nicht bekanntgegeben. Wenn Sie die Details nachlesen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53387 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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