Verwahrkosten für abgeschleppte Autos
Wer abgeschleppt wird, muss neben den Kosten für die Umsetzung seines Autos auch für die Verwahrkosten aufkommen. Die Forderung eines Abschleppunternehmens in Höhe von 4.935 Euro war dem BGH dann aber doch zu hoch. Das Gericht definierte im November dieses Jahres, für welchen Zeitraum Verwahrkosten in Rechnung gestellt werden dürfen.
Im konkreten Fall stand ein Auto fast elf Monate lang auf dem Hof eines Abschleppunternehmens, das dafür 15 Euro pro Verwahrungstag aufrief. Der Fahrzeughalter hatte sein Auto allerdings schon fünf Tage nach dem Abschleppvorgang herausverlangt, das Unternehmen reagierte darauf aber nicht. Der BGH entschied, dass er deshalb auch nur für fünf Tage Verwahrung bezahlen muss (Urt. v. 17.11.2023, Az. V ZR 192/22). Aus einer Forderung in Höhe von 4.935 Euro wurden somit 75 Euro.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53387 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag