Leitsatzentscheidung zur Parkplatzsuche
Ein misslungenes Parkmanöver zieht einen Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen nach sich. Was zunächst alltäglich und wenig spektakulär klingt, führte zu einer Leitsatzentscheidung des BGH.
Die Besonderheit an dem Fall war der Ort des Geschehens: eine Einbahnstraße. Dort darf nicht entgegen der erlaubten Fahrtrichtung gefahren werden – auch nicht rückwärts, stellte der BGH fest (Urt. v. 10.10.2023, Az. VI ZR 287/22). In der Vorinstanz hatte das LG Düsseldorf noch anders entschieden.
Wer hier warum in welche Richtung unterwegs war, die Entscheidungsgründe des BGH und warum Sie auf der Suche nach einem Parkplatz lieber einmal um den Block fahren sollten, erläutert Dr. Max Kolter in seinem Stück "Es gibt kein Zurück in der Einbahnstraße".
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53387 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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