Verminderte Schuldfähigkeit bei der Amokfahrt in Trier
Das LG Trier muss sich ein weiteres Mal mit einer Amokfahrt in der Fußgängerzone der Stadt befassen. Das LG ging bei der Verurteilung eines 51-jährigen Autofahrers, der fünf Menschen getötet und weitere verletzt hatte, von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Das Urteil – eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – der BGH im September 2023 aufgehoben (Beschl. v. 13.09.2023, Az. 4 StR 40/23).
Die Begründung für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit sei rechtsfehlerhaft erfolgt, so das Gericht. Der BGH beanstandete die Ausführungen des LG zu der Frage, wie sich die paranoide Schizophrenie des 51-jährigen konkret auf sein Handeln ausgewirkt habe. Joschka Buchholz hat die Details des Falls zusammengefasst.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53387 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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