Due Diligence bei Immobilientransaktionen
Wer eine Immobilie verkauft, hat gegenüber dem Käufer Informations- und Aufklärungspflichten. Anhaltspunkte dafür, wie weit diese reichen können, liefert eine Entscheidung des BGH aus dem September 2023. Im zugrunde liegenden Fall focht ein Immobilienkäufer den Kaufvertrag an, weil er vom Verkäufer nicht auf eventuell notwendige Instandhaltungsmaßnahmen hingewiesen wurde.
Nachdem er in den Vorinstanzen erfolglos geblieben war, legte der Käufer Revision ein. Der BGH erkannte dann sowohl eine Pflichtverletzung des Verkäufers wegen einer unzutreffenden Erklärung als auch Arglist im Hinblick auf eine unterbliebene Aufklärung und bejahte einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags (Urt. v. 15.09.2023, Az. V ZR 77/22).
Welche Änderungen sich mit dem Urteil in der Praxis ergeben und warum die Entscheidung ein weiterer Schritt zur Abkehr vom Prinzip der Kenntnisfiktion ist, hat Jan Hellner in einem Gastbeitrag erläutert.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53387 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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