Wem gehört das Stuttgarter Fernwärmenetz?
Die Stadt Stuttgart und der Energiekonzern EnBW waren sich uneinig darüber, wem das Stuttgarter Fernwärmenetz gehört und wer die rund 25.000 angeschlossenen Gebäude in Zukunft versorgen darf. Wer mit Ablauf des bis Ende 2013 befristeten Konzessionsvertrags Eigentümer wird, hatten die Vertragsparteien nicht geklärt.
Der BGH entschied Anfang Dezember 2023, dass die Stadt Stuttgart nicht automatisch mit Vertragsablauf Eigentümerin geworden ist. Anders als das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erkannte der BGH auch keinen Beseitigungungsanspruch gegen EnBW. Die Details zur Entscheidung (Urt. v. 05.12.2023, Az. KZR 101/20) gibt es hier.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53387 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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