Amazon und die Frage nach den Affiliate-Links
Der Matratzenhersteller Bett1 verklagte Amazon, weil er auf einer Liste mit sogenannten Affiliate-Links, die zur Plattform des Onlinehändlers führten, zu finden war. Das Unternehmen ist unzufrieden damit, dass die Verlinkungen auch in gefälschten Testberichten und mitunter unseriösen Produktempfehlungen auftauchen.
Nach Ansicht des BGH kann Bett1 nur den jeweiligen Seitenbetreiber zur Verantwortung ziehen. Amazon hafte für derartige Verlinkungen nicht, die Voraussetzungen von § 8 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seien nicht gegeben. Die Hintergründe zum Urteil (Urt. v. 26.01.2023, Az. I ZR 27/22) können Sie hier nachlesen.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53387 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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