Pauschales Kopftuchverbot ist diskriminierend
Der Dauerbrenner Kopftuch-Verbot ist noch immer nicht für alle Arbeitsbereiche geklärt. Fest steht aber jetzt: Das pauschale Verbot religiöser Kleidungsstücke in Schulen, wie es im Berliner Neutralitätsgesetz geregelt war, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit (BAG, Urt. v. 27. 08.2020, Az. 8 AZR 62/19). Geklagt hatte eine Lehrerin, die wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst eingestellt worden war. Sie sah darin eine Diskriminierung und klagte auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wegen der Verfassungswidrigkeit der Norm im Berliner Neutralitätsgesetz war die Regelung verfassungskonform so auszulegen, dass das Verbot nur im Fall einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gilt. Eine solche Gefahr hatte das Land Berlin aber nicht dargelegt. Das hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in einer Entscheidung klargestellt, die sich auf ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen bezog.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43860 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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