Sollte man kennen: 7 Ent­schei­dungen des BAG aus 2020

von Tanja Podolski

30.12.2020

Fahrzeiten sind im Außendienst Arbeitszeit

Die Fahrt zur Arbeit ist für die meisten Arbeitgeber keine Arbeitszeit. Anders jedoch ist das bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Außendienst: Selbst, wenn diese von zuhause aus sofort zum ersten Kunden fahren, muss der Arbeitgeber diese Zeit zumindest teilweise vergüten. Diese Regel darf auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung abbedungen werden, entschied das BAG (Urt. v. 18.03.2020, Az. 5 AZR 36/19). 

Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen mit Außendienstmitarbeitenden und Servicetechnikern. Wie deren erste An- und letzte Abfahrt vergütungstechnisch behandelt wird, ist regelmäßig Gegenstand von Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen auf der einenund dem Betriebsrat auf der anderen Seite und wird nicht selten in betrieblichen Vereinbarungen geregelt – die jetzt der Vergangenheit angehören dürften.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43860 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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