Sollte man kennen: 7 Ent­schei­dungen des BAG aus 2020

von Tanja Podolski

30.12.2020

Der Sportlehrer an der Mädchenschule

Und dann gab es vor dem BAG noch einen AGG-Fall, der schnell Eingang in eine mündliche Prüfung finden könnte: Eine Walddorfschule in Bayern suchte für den Sportunterricht der Mädchen explizit nach einer weiblichen Pädagogin. Das missfiel einem erfahrenen Lehrer – er klagte wegen Diskriminierung auf Entschädigung nach dem AGG. Und bekam vom BAG Recht: Auch ein Sportlehrer könne Mädchen unterrichten, entschied der 8. Senat (Urt. v. 19.12.2019 Az. 8 AZR 2/19). 

Zwar gebietet der Lehrplan für bayerische Schulen eine geschlechtsspezifische Erteilung des Sportunterrichts, doch das vermochte die Entscheidung der Waldorfschule nicht zu retten: Die Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts war hier nach Ansicht des BAG nicht gerechtfertigt. Zumindest habe die Waldorfschule nicht darlegen können, dass für die Stelle das weibliche Geschlecht eine wesentliche und entscheidende sowie angemessene berufliche Anforderung iSv. § 8 Abs. 1 AGG darstelle.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43860 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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