Oberlandesgericht Hamm

Adresse und Kontaktdaten:

Oberlandesgericht Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm

Tel.: (0 23 81) 2 72-0
Fax: (0 23 81) 2 72-5 18
poststelle@olg-hamm.nrw.de
http://www.olg-hamm.nrw.de

Oberlandesgericht Hamm - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Landgerichte im Bezirk des OLG Hamm

Landgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster und Paderborn

Oberlandesgericht Hamm

Das OLG Hamm ist mit rund 900 Beschäftigten das größte Oberlandesgericht Deutschlands. In seinem Gerichtsbezirk, zu dem das Ruhrgebiet, Ostwestfalen, das Münster- und das Siegerland gehören, leben etwa 9 Millionen Menschen. Am OLG Hamm sprechen mehr als 200 Richter Urteile in 33 Zivil-, 12 Familien- und 5 Strafsenaten. 

Für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig ist der Anwaltsgerichthof am OLG Hamm in berufsrechtlichen Fragen der Anwaltschaft sowie der Dienstgerichtshof der Richter am OLG Hamm für disziplinar- und dienstrechtliche Fragen der Richter.

Oberlandesgericht Hamm an der Adresse Heßlerstraße

Das Oberlandesgericht Hamm bietet in Zivil- und Familiensachen eine richterlichen Mediation an. Dabei haben die Parteien Gelegenheit, in einem nicht öffentlichen und vertraulich geführten Gespräch Möglichkeiten einer Konfliktlösung.

Das OLG veröffentlicht die Hammer Leitlinien zum Unterhaltsrecht, mit denen eine einheitliche Rechtsprechung im eigenen Gerichtsbezirk erreicht werden soll.

Nachgeordnete Gerichte des OLG Hamm

Dem Oberlandesgericht Hamm nachgeordnet sind das LG Arnsberg, LG BielefeldLG Bochum, LG Detmold, LG Dortmund, LG Essen, LG Hagen, LG Münster, LG Paderborn und LG Siegen.

Geschichte des OLG Hamm

Das Oberlandesgericht wurde 1817 als OLG Kleve am Niederrhein gegründet. Drei Jahre später wurde es in die damalige Grafschaft Mark nach Hamm verlegt. Dort gab es zuvor seit dem 14. Jahrhundert ein Appelationsgericht.

Neben dem OLG Hamm gab es in Westfalen zu dieser Zeit die Oberlandesgerichte in Münster, Arnsberg und Paderborn. Das Hammer OLG war das kleinste, doch lag in seiner Zuständigkeit das bis dato ländlich geprägte Ruhrgebiet, das in den folgenden Jahrzehnten ein explosionsartiges Bevölkerungswachstum erfuhr, und so vergrößerte sich auch das Gericht. Mit der Reichsjustizreform 1877 wurden die anderen drei Standorte geschlossen, in Hamm befand sich fortan das einzige westfälische OLG.

Aus dem ersten Gerichtsgebäude am Markt zog das OLG ab 1894 in das heutige Hammer Rathaus. Seit 1958 residiert es unter seiner aktuellen Adresse an der Heßlerstraße.

Das Oberlandesgericht – seine Besetzung und seine Zuständigkeiten

Das Oberlandesgericht (OLG) gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und wird vom jeweiligen Bundesland auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eingerichtet. Danach erfolgt auch die Einteilung in Zivil- und Strafsenate. Grundsätzlich sind die Senate nach § 116 GVG mit jeweils drei Richtern besetzt, von denen einer den Vorsitz innehat. Handelt es sich allerdings um die Eröffnung eines Hauptverfahrens, findet der Strafprozess in erster Instanz mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden Richters statt. Diese Anzahl kann je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad auf drei Richter reduziert werden.

Die Position des Oberlandesgerichts innerhalb des Gerichtsaufbaus

Je nach Verfahrensart steht das Oberlandesgericht im Gerichtsaufbau an unterschiedlichen Positionen. Handelt es sich um Straf- oder Zivilrecht, ist es das Gericht zweiter Instanz zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof. Anders verhält es sich bei Verfahren im Familienrecht und bei Kindschaftssachen. Hier befindet sich das Oberlandesgericht als zweite Instanz zwischen dem Amtsgericht und dem Bundesgerichtshof. Handelt es sich indes um Strafverfahren, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, wird das Oberlandesgericht als unteres Bundesgericht tätig.

Das Oberlandesgericht und seine Zuständigkeit in erster und zweiter Instanz im Zivil- und Strafrecht

In zweiter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht im Zivilrecht über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden landgerichtlicher Entscheidungen. Ferner ist es in Familiensachen als zweite Instanz zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Berufung oder gegen Entscheidungen Beschwerde eingelegt wird.

Im Strafrecht ist das Oberlandesgericht in erster Instanz für in § 120 GVG geregelte Staatsschutzsachen zuständig, beispielsweise wenn die Gründung einer terroristischen Vereinigung verhandelt wird. In zweiter Instanz handelt das Oberlandesgericht zum einen als Revisionsinstanz, wenn Revision gegen Urteile eines Strafrichters oder eines Schöffengerichts eingelegt wird oder wenn es um Berufungsurteile des Landgerichts geht. Zum anderen handelt das Oberlandesgericht in zweiter Instanz als Beschwerdegericht, wenn gegen Entscheidungen der Strafkammern oder Strafvollstreckungskammern der Landgerichte Beschwerde erhoben wird. Es wird außerdem zu einer gerichtlichen Entscheidung herangezogen, wenn im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gegen einen ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft vorgegangen wird.

Organisation

  • Dienstgerichtshof für Richter
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