Weil er Flüchtlinge unter anderem als "Quotenneger" bezeichnete und damit gegen seine Neutralitätspflicht verstieß, entfernte das zuständige RDG den AfD-Bundestagsabgeordneten und Staatsanwalt Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis.
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Hans-Georg Maaßen, bislang Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wechselt nach seien Äußerungen zu den Vorfällen in Chemnitz ins Bundesinnenministerium. Dessen Hausherr Seehofer hatte sich bis zuletzt hinter ihn gestellt.
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Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, muss es schnell gehen. Denn nur wer ihn rechtzeitig meldet, hat später Anspruch auf Versorgung, wie nun das BVerwG bestätigt. Damit ist auch der Dienstherr in der Pflicht, meint Sarah Nußbaum.Artikel lesen
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Polizei einen Bewerber nicht wegen seiner Tattoos ablehnen durfte. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage, mit der laut OVG in naher Zukunft auch nicht zu rechnen ist.
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In Hessen und NRW ging es vor Gericht um den Chefposten am jeweiligen LSG. Die Entscheidungen zeigen, dass es die Landesjustizministerien mit der Eignung der Kandidaten für den Präsidentenposten nicht zu genau nehmen, meint Martin W. Huff.
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Der AfD-Politiker Thomas Seitz verletzte durch rassistische Äußerungen möglicherweise seine Neutralitätspflicht als Beamter. Sein Dienstherr will ihn nun loswerden; das zuständige Gericht hält eine Verurteilung für möglich.
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Ein Bewerber für die Berliner Schutzpolizei darf erst einmal weiter am Auswahlverfahren teilnehmen, obwohl er mehrere große Tattoos hat. Das Beamtenrecht in der Hauptstadt gebe keine Rechtsgrundlage, um ihn deswegen abzulehnen, so das VG.
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Wer Marihuana raucht oder andere Cannabisprodukte konsumiert, darf in Berlin nicht Polizist werden. Das entschied das VG Berlin im Wege einer Eilentscheidung. Der Deutsche Hanfverband kritisierte den Beschluss.