Wer die "Kontrollübung Pistole" endgültig nicht besteht, kann kein Polizist werden. Dem Polizeianwärter darf allerdings nicht kategorisch der Rechtsweg gegen die Entlassung versagt werden, so das BVerfG.
Eine JVA-Beamtin, die eine Liebesbeziehung zu einem Insassen eingegangen war, ist aus dem Dienst zu entfernen. Sie habe ein schweres Dienstvergehen begangen, so das OVG Koblenz.
Ein Polizist betrieb nebenbei ein eigenes Gewerbe. Diese Nebentätigkeit hatte er nicht angezeigt und ging ihr insbesondere an Tagen nach, an denen er krankgeschrieben war. Das rechtfertigt den Rauswurf, so das VG Trier.
Eine Schülerin wehrte sich wegen der Coronakrise lange dagegen, auf die Schulbank zurückzukehren. Jetzt hat sie ihren Eilantrag zurückgezogen. Auch kann eine Lehrerin zum Präsenzunterricht herangezogen werden, so der VGH Kassel.
Die Tätowierung von Gesetzeshütern hat sowohl das BVerwG als auch das OVG NRW beschäftigt - jedoch mit unterschiedlichem Ausgang. Es kommt sowohl auf das Körperteil als auch auf das Motiv an.
Eine Grundschullehrerin hatte verhindern wollen, wieder unterrichten zu müssen. Das VG Frankfurt hält allerdings die Hygienemaßnahmen des Dienstherrn für ausreichend und erinnerte die Frau an die Treuepflicht der Beamten.
Sich im Homeoffice nur telefonisch bereithalten – damit wollte sich eine Berliner Beamtin nicht zufrieden geben und lieber im Bezirksamt vor Ort arbeiten. Die Anordnung ihres Dienstherren sei in der Coronakrise aber rechtmäßig, so das VG.
Ein Lehrer, der mit seinen Schulkassen für das Schuljahrbuch fotografiert wurde, hat keinen Anspruch auf Entfernung der Bilder. Das OVG in Koblenz bestätigte die Vorinstanz und wies den Antrag des Lehrers auf Zulassung der Berufung ab.