Weil er Flüchtlinge unter anderem als "Quotenneger" bezeichnete und damit gegen seine Neutralitätspflicht verstieß, entfernte das zuständige RDG den AfD-Bundestagsabgeordneten und Staatsanwalt Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz hat seinen Status als verbeamteter Staatsanwalt in Baden-Württemberg verloren. Mit einem den Parteien bekanntgegebenen Urteil hat das Dienstgericht für Richter- und Staatsanwälte den Staatsanwalt aus Freiburg aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt.
Das zuständige und beim Landgericht Karlsruhe angesiedelte Richterdienstgericht (RDG) traf diese Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. August 2018. Das Amt des AfD-Abgeordneten als Staatsanwalt ruht demnach weiterhin bis zur Rechtskraft des Urteils.
Eine Begründung des Urteils liegt bislang nicht vor. Seitz kann innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils Berufung einlegen, über welche sodann der beim Oberlandesgericht Stuttgart angesiedelte Dienstgerichtshof zu entscheiden hätte.
RDG: "Grenzen der Neutralitätspflicht überschritten"
Seitz, der früher als Staatsanwalt tätig war, äußerte sich in der Zeit zwischen 2015 und 2017 auf Facebook und seiner eigenen Homepage wiederholt in politisch fragwürdiger Weise. Er selbst ist der Auffassung, seine Äußerungen seien zwar diskutabel, angesichts der aufgeheizten Stimmungslage während des Wahlkampfes aber noch von seinem Recht umfasst, sich auch in drastischer Weise politisch zu äußern.
Das sieht sein Dienstherr anders. Das Ressort um Justizminister Guido Wolf (CDU) sieht in Äußerungen wie "Quotenneger" und "Gesinnungsjustiz" die Pflicht zur politischen Mäßigung und Neutralität verletzt. Bereits vor der Wahl wurde ein Disziplinarverfahren gegen Seitz eingeleitet. "Ein Staatsanwalt, der sich wiederholt rassistisch äußert, der dem Staat die Daseinsberechtigung abspricht und die Justiz delegitimiert, kann sein Amt nicht objektiv, unvoreingenommen und neutral wahrnehmen", argumentierte das Justizministerium. Seitz habe ein Menschenbild, das dem Grundgesetz diametral entgegensteht.
Das sah auch die Vorsitzende Richterin am RDG, Ute Baisch, so: "Es spricht einiges dafür, dass die Grenzen der Neutralitätspflicht überschritten sein könnten", sagte sie in der mündlichen Verhandlung. Manche Äußerungen hätten "dem rechtsextremen Gedankengut zugeordnet" werden können, wird sie von der Deutschen Presseagentur zitiert.
Hinzukomme, dass Seitz auf manchen Fotos mit Robe und Gesetzestext erscheint. Ein unbeteiligter Leser sei geneigt, einen Beitrag ernster zu nehmen, wenn er von einem Staatsanwalt kommt - denn der habe einen Reputations- und Vertrauensvorsprung, so die Richterin.
Der AfD-Politiker wollte noch keine Stellung zu der Entscheidung nehmen, solange ihm die Begründung noch nicht vorliegt.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Nach rassistischen Äußerungen: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31011 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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