Der EuGH bestätigt eine von der Kommission gegen die Firma InnoLux verhängte Geldbuße in Höhe von 288 Millionen Euro wegen ihrer Beteiligung an dem Kartell auf dem Markt für LCD-Panels.
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Im Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim sind alle vier angeklagten Ex-Chefs zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Aber nur eine davon wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
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Italiens Ex-Regierungschef Berlusconi ist um eine Verurteilung reicher. Dieses Mal geht es um die millionenschwere Bestechung eines Senators.
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Der Versandriese Amazon muss die Suchfunktion seiner Onlineplattform umprogrammieren, entschied das LG Köln. Diese führt Kunden durch eine Suchwortergänzung zu Artikeln, die mit dem eingegebenen Begriff nichts zu tun haben.
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Der SWR darf seine Undercover-Doku weiterhin ausstrahlen, entschied das OLG Stuttgart am Mittwoch. Zwar sei das Material rechtswidrig erlangt, durch die Ausstrahlung aber grobe Missstände beim Autobauer aufgedeckt worden.
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Eine US-Lehrerin hatte sexuelle Beziehungen mit drei ihrer minderjährigen Schüler. Das Urteil fiel extrem harsch aus, obwohl die Schüler eingewilligt haben sollen.
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Ein Gynäkologe muss nicht für entstandene Schäden durch eine wirkungslose Verhütungsmethode aufkommen, entschied das OLG Hamm. Ein Mediziner hatte eine Anomalie seiner Patientin nicht erkannt und ihr eine Spirale eingesetzt.
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Die Anfechtungsklage eines Berliner Anwalts gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung 2013 blieb ohne Erfolg. Er versuchte hiermit auch, Hintergründe über die gescheiterte Übernahme von VW 2008/09 zu erfahren.
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