Das war abzusehen: Bereits fünf kleinere Gewerkschaften haben Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben. Wann es eine Entscheidung in Karlsruhe gibt, ist noch ungewiss.
Gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz liegen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits fünf Verfassungsbeschwerden von kleineren Gewerkschaften vor. Das teilte das Karlsruher Gericht am Montag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Demnach haben neben der Lokführergewerkschaft GDL die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit, der Deutsche Journalisten-Verband sowie die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) Verfassungsklagen erhoben (Az. 1 BvR 1803, 1707, 1582, 1588, 1571/15).
Sie alle sehen das Streikrecht eingeschränkt und wollen das Gesetz mit dem Gang nach Karlsruhe kippen. Mit mehreren Anträgen auf einstweilige Anordnung soll zudem verhindert werden, dass das im Juli in Kraft getretene Gesetz bis zu einer Entscheidung angewendet wird.
Das Karlsruher Gericht konnte noch nicht abschätzen, wann es eine Entscheidung in den Verfahren gibt. Zuständig ist der Erste Senat unter dem Vorsitz von Gerichts-Vize Ferdinand Kirchhof. Dieser hatte zuletzt das umstrittene Betreuungsgeld aus formalen Gründen gekippt.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände rechnet mit einem Scheitern der Klage, wie die Süddeutsche Zeitung (Montag) unter Berufung auf ein internes Schreiben berichtet. Mit dem Tarifeinheitsgesetz will die große Koalition verhindern, dass es zu immer mehr Streiks von Einzelgewerkschaften kommt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Tarifeinheitsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16479 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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