Die Überlebenden des Bootsunglücks von Farmakonisi bekommen eine Entschädigung – und der EGMR hat einen Abschiebeflug von England nach Ruanda gestoppt. Ein Rückblick auf die sieben wichtigsten Entscheidungen aus Straßburg.
Weil die GDL nicht die mitgliederstärkste Gewerkschaft für Lokführer ist, finden ihre Tarifverträge keine Anwendung. Sie geht juristisch gegen die entsprechende Regelung vor, scheiterte nun aber vor dem ArbG Berlin
Das Tarifeinheitsgesetz steht in der Kritik, Konflikte zu begünstigen anstatt sie zu lösen. Das Arbeitsministerium hat nun aber klargestellt, dass es keinen Bedarf sieht, das Gesetz abzuändern.
Eine nachträglich geschaffene Norm im TVG soll Minderheitsgewerkschaften schützen, genau die wehren sich jetzt jedoch gegen die Regelung. Das BVerfG ließ sie allerdings erst einmal abblitzen und verwies sie an die Fachgerichte.
Arbeitgeber dürfen die Einführung eines neuen Tarifwerks nicht mehr vom Neuabschluss von Arbeitsverträgen abhängig machen. Die bisherige Praxis ist nach dieser Entscheidung des BAG wirkungslos.
Mit ihren Tarifverträgen können Gewerkschaften auch nicht gebundene Arbeitgeber aus der Branche verpflichteten – wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt werden. Einen Anspruch darauf gibt das Grundgesetz aber nicht her, so das BVerfG.
Vor eineinhalb Jahren war der Beamtenbund mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinsatzgesetz noch gescheitert; jetzt versucht es die Gewerkschaft erneut. Der Gesetzgeber habe die damaligen Vorgaben aus Karlsruhe nicht umgesetzt.