Müssen Klimaaktivisten, die Flughäfen blockieren, finanziell für Schäden aufkommen? Nachdem ein LTO-Gastbeitrag das mit einem klaren "Nein" beantwortete, meint Michael Heese nun: Doch, sie handeln sittenwidrig.
Das BVerfG hält den Geldentschädigungsanspruch auch im Fall Kohl für unvererblich. Wer tot sei, brauche keine Genugtuung, so die Logik. An der Lebensrealität von todkranken oder älteren Betroffenen, geht diese Rechtsprechung komplett vorbei.
Eine Richterin unter Terrorismusverdacht – für das Ansehen der Justiz eine Katastrophe. Die hatte den Extremfall wohl auf dem Schirm und sieht doch unglücklich aus. Der Fall zeigt, die Justiz muss sich vor Verfassungsfeinden besser schützen.
Üben "Aktivisten" "Gewalt" aus, gegen die sich Autofahrer auch gewaltsam wehren dürfen? Für Thomas Fischer wird die Diskussion um Gewaltbegriffe mit zweierlei Maß geführt. Ob das Notwehrrecht wirklich greife, zeige sich im Einzelfall.
Jens Maier müsse "zwingend" in den Ruhestand, so das Dienstgericht. Zwar ist die persönliche Unabhängigkeit von Richtern ein hohes Gut, doch im Fall Maier ist der Zwangsruhestand die einzig richtige Entscheidung, meint Felix W. Zimmermann.
Die Staatsanwaltschaft soll "objektivste Behörde der Welt" sein – doch oft verfehlt sie dieses Ziel. Auch in der Pressearbeit, wenn sie Dokumente durchsticht oder sich von aggressiven Verteidigern treiben lässt, meint Thomas Fischer.
Auf Twitter fordert Andreas Scheuer, "Klima-Kriminelle" wegzusperren. Sein krawalliger Tweet hat einen beunruhigenden Kern: Die immer wieder aufgewärmte Umdeutung des "Rechtsstaats" in Law-and-Order-Politik. Dagegen braucht es Vergewisserung.
Ein Mann, der seine Ex-Freundin und den gemeinsamen Sohn tötete, wurde wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Die beiden seien "Störfaktoren für sein Leben". Hier sollte der Begriff "Femizid" fallen, findet Sabrina Prem.