Sollte man kennen: Sechs wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2021

von Annelie Kaufmann

22.12.2021

4/6: Gewählt wird nach dem neuen Wahlrecht, entschieden wird später

Etwas hektisch wurde es kurz vor der Bundestagswahl: Der Zweite Senat hatte über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von 216 Bundestagsabgeordneten zu entscheiden. Grüne, Linke und FDP wollten verhindern, dass die von der großen Koalition im Oktober 2020 beschlossene Wahlrechtsreform bei der Bundestagswahl angewendet würde. Damit scheiterten sie allerdings

Die Karlsruher Richterinnen und Richter hielten es zwar für möglich, dass die vorgesehenen Neuregelungen gegen das Bestimmtheitsgebot sowie das Gebot der Normenklarheit verstoßen könnten und möglicherweise die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verletzten – für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sahen sie aber keine überwiegenden Gründe (Beschl. v. 20.07.2021, Az. 2 BvF 1/21). 

Nun steht zwar noch die Entscheidung in der Hauptsache aus. Faktisch hat die Eilentscheidung jedoch Auswirkungen bis zum Ende dieser Legislaturperiode – denn die Wahl fand nun nach diesen Vorgaben statt. Für 2022 hat die Ampel-Koalition angekündigt, nun selbst eine Wahlrechtsreform auf den Weg zu bringen

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47019 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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