2/6: Es geht um die Zukunft beim Klimaschutz
Die spektakulärste Entscheidung des Jahres war wohl der Beschluss des Erste Senats zum Klimaschutz im April (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.).
In Art. 20a GG heißt es, der Staat schütze "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere". Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten, die zögerliche Klimapolitik bedrohe die Freiheitsrechte künftiger Generationen, der Bund müsse schon bis Ende 2022 näher regeln, wie der Klimaschutz nach 2030 aussehen soll.
Was der Erste Senat in einstimmiger Entscheidung "intertemporale Freiheitssicherung" nannte, brachte der Umweltverfassungsrechtler Rolf-Christian Calliess im Interview mit LTO so auf den Punkt "Wir müssen jetzt handeln, sonst droht später eine Ökodiktatur".
Für die Klimaschutz-Bewegung war die Entscheidung ein großer Erfolg, möglich gemacht hatten sie unter anderem Jugendliche von der Nordseeinsel Pellworm und eine Anwältin aus Bangladesch. Der Beschluss hat auch international Bedeutung: Weltweit sind Klimaklagen vor verschiedenen nationalen Gerichten, aber auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47019 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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