3/6: 86 Cent mehr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Dass das BVerfG ein großer Freund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, ist schon lange bekannt. Im Streit zwischen ARD, ZDF sowie Deutschlandradio und dem Land Sachsen-Anhalt sorgte der Erste Senat dann auch relativ schnell für Klarheit und ordnete die umstrittene Erhöhung des Rundfunkbeitrags einfach selbst an (Beschl. vom 20. 7. 2021, Az.: 1 BvR 2756/20).
Die Länder hatten sich eigentlich schon 2020 darauf geeinigt, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat zu erhöhen. Dem entsprechenden Staatsvertrag stimmten 15 Landtage zu, nur in Sachsen-Anhalt gab es keine Mehrheit, sodass Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kurzerhand den Gesetzentwurf zurückzog.
ARD, ZDF und Deutschlandradio legten sofort drei Verfassungsbeschwerden ein. Sie stützen sich darauf, dass das BVerfG im Grundgesetz eine "Garantie funktionsgerechter Finanzierung" verankert sieht. Die Eilanträge wurden zwar kurz vor Weihnachten 2020 abgelehnt, die Entscheidung in der Hauptsache fiel aber - für Karlsruher Verhältnisse mit sehr hoher Geschwindigkeit – schon im August 2021. Und die stärkte den Sendern den Rücken: Ihr Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung sei verletzt, Sachsen-Anhalt habe die Beitragserhöhung "ohne tragfähige Begründung" blockiert.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47019 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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