7/7: Und dann noch das BNatSchG
Nach der Gesetzesüberschrift nun wirklich nicht zu erwarten war Art. 7 des Gesetzes. Dieser Artikel bringt verschiedene Neuerungen zu Ordnungswidrigkeits- und Strafvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Die Anpassungen des BNatSchG mussten offensichtlich mal eben noch durch den Bundesrat geschoben werden.
Und das ist vielleicht der Kern der Kritik an dieser Vorgehensweise: Die verschiedenen Regelungen sind jeweils für sich so wichtig, dass das Durchpeitschen in einem Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens ihrer Bedeutung an sich keineswegs würdig ist.
Der Autor Prof. Dr. Marco Mansdörfer ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Universität des Saarlandes. Zudem ist er als selbstständiger Strafverteidiger mit einem Schwerpunkt auf Wirtschaftsstrafrecht tätig.
Bundesrat beschließt StPO-Reform: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23419 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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