Rechtsanwendern beschert das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens" eine wahre Wundertüte - und zwar über Quellen-TKÜ und Staatstrojaner hinaus, zeigt Marco Mansdörfer.
Der Bundesrat hat das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens" beschlossen. Damit hat die Regierung zum Ende der Legislaturperiode Neuerungen durchgesetzt, deren Verfassungsmäßigkeit mehr als zweifelhaft ist.
Schon in Bezug auf Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) hatte der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz unter dem Vorsitz von Dr. Volker Wissing (FDP) dem Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgelegt: Der Bundesrat sollte den Vermittlungsausschuss anrufen mit dem Ziel, diese Änderungen zu streichen. Der Ausschuss sah erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen, "die weit über den ursprünglichen Wesensgehalt des Gesetzes hinausgehen. Eine umfassende Beteiligung der Länder zu diesen Regelungsbereichen hat nicht stattgefunden".
Der Bundesrat folgte jedoch der Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen - damit war die Wundertüte geöffnet.
Bundesrat beschließt StPO-Reform: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23419 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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