Ein Gärtner aus Hamburg wollte Kindern etwas Gutes tun und stellte auf einem Kita-Gelände einen Weihnachtsbaum auf. Die wollte aber gar keinen - und hatte einen Zaun. Nun ist er verurteilt worden.
Weil er in einer Nacht- und Nebelaktion einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Hamburger Kindertagesstätte aufgestellt hat, ist ein Gärtner gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Hausfriedensbruches verurteilt worden. Er muss deshalb eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich zahlen, wie die zuständige Richterin des Amtsgericht (AG) Hamburg in ihrem Urteil sagte. "Die Rechtslage ist relativ simpel. Es gab ein Tor. Es ist nicht gewünscht, dass einfach jeder dieses Gelände betritt. Und das ist zu akzeptieren" (Urt. v. 19.11.2024, Az. 247 Cs 92/23).
Der 53 Jahre alte Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt im Bezirk Eimsbüttel heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches. Der Fall hatte im Dezember 2023 bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Team und Kinder hatten zuvor gegen einen Baum entschieden
Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklärt, warum es keinen Weihnachtsbaum gibt: weil man sich stattdessen für andere weihnachtliche Bräuche wie Dekorationen, Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel entschieden habe, berichtete der Focus damals. In den zehn Jahren seit Bestehen hätten sich Team und Kinder erst dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden. Der Grund für die Entscheidung gegen den Baum sei dem Angeklagten hinreichend bekannt gewesen, sagte die Richterin weiter.
Die Staatsanwaltschaft hatte offenbar angeboten, den Strafbefehl von August 2024 gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen, das hatte der Gärtner abgelehnt. Deshalb ging der Fall vor Gericht. Das Urteil des Amtsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. "Wir werden über Rechtsmittel nachdenken", sagte der Anwalt des 53-Jährigen.
Unverständnis, dass er wegen guter Tat vor Gericht steht
Er kritisierte, dass eine solche "gute Tat" vor Gericht lande. Zudem sei das Tor nicht abgeschlossen gewesen und es habe kein entsprechendes Schild gegeben, sagte der Anwalt weiter. Aus den dem Gärtner bekannten Zeitungsberichten sei nur hervorgegangen, dass der Kita für einen solchen Baum die Mittel fehlten, behauptete er. Hausfriedensbruch sah er nicht; im Grunde sei das Aufstellen des Baumes doch vergleichbar mit dem Einwerfen von unerwünschter Werbepost, argumentierte der Anwalt weiter.
Die Argumente seien alle nicht zutreffend, entgegnete die Staatsanwältin. Sie bemängelte zudem die absolut fehlende Einsichtigkeit des Angeklagten. Eine Sprecherin des Gerichts betonte, dass das Urteil allein das unerlaubte Betreten des Geländes umfasst. Hätte der Gärtner den Baum vor dem Kita-Zaun aufgestellt, hätte es schon kein Verfahren gegeben.
Der Angeklagte kam in Gärtnerkleidung zum Gerichtstermin, begleitet wurde er von Menschen, die Shirts mit der Aufschrift "Kein Baum ist illegal" trugen. Vor dem Gericht lief auch eine Person im Tannenbaumkostüm herum.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Gärtner wegen Hausfriedensbruchs verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55901 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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