8/11: Pressesnippets nicht ohne die EU-Kommission
Die Bundesregierung hätte das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen müssen. Hat sie aber nicht und deshalb erklärten die Luxemburger Richter die 2013 von CDU/CSU und FDP beschlossene Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, kurze Ausschnitte und Zusammenfassungen von Pressetexten (sog. Snippets) zu veröffentlichen, für nicht anwendbar (Urt. v. 12.9.2019, Az. C-299/17).
Überraschend war die Entscheidung des EuGH nicht. Umstritten ist das Thema allerdings nach wie vor: Inzwischen geht es aber vor allem darum, im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform ein europäisches Leistungsschutzrecht umzusetzen.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39207 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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