2/11: Eine Stechuhr für alle?
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert werden. Nur so wird effektiver Arbeitnehmerschutz gewährleistet, entschied der EuGH (Urt. v. 14.05.2019, Az. C-55/18). Das sorgte erstmal für ziemlich viel Aufregung: Wird nun die Vertrauensarbeitszeit abgeschafft? Regiert bald überall die Stechuhr?
Ganz so drastische Folgen hatte das Urteil dann doch nicht. Zwar verlangt der EuGH damit klare Regeln zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit. Dennoch bleibt dem deutschen Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) ein gewisser Spielraum.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39207 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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