11/11: Polen: Es darf nicht nach Willkür aussehen
Ein polnisches Gesetz, mit dem das Ruhestandsalter von Richtern an den ordentlichen Gerichten herabgesetzt werden sollte, verstieß gegen EU-Recht, so der EuGH. Zwar hatte Polen das umstrittene Gesetz zwischenzeitlich bereits geändert (und dabei eine einheitliche Altersgrenze für Männer und Frauen vorgesehen, nachdem zunächst Frauen mit 60, Männer jedoch erst mit 65 in den Ruhestand geschickt werden sollten). Dennoch gaben die Richter einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt (Urt. v. 05.11.2019, Az. C-192/18).
Die Entscheidung kann als ein klares Signal an die rechtskonservative PiS-Regierung in Polen gesehen werden, die das Justizsystem seit Jahren mit etlichen Gesetzen umbaut. Es dürfe nicht so aussehen, als ob der Justizminister missliebige Richter einfach in den Ruhestand schicken kann, erklärte der EuGH. Schon zuvor hatte er ein Gesetz zum Ruhestandsalter für Richter an Polens Oberstem Gericht für europarechtswidrig erklärt (Urt. v. 24.06.2019, Az. C-619/18).
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39207 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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