"Pelham vs. Kraftwerk" und "Pressesnippets" wurden seit Jahren erwartet, schlugen aber gar nicht besonders ein. Dafür kippte der EuGH die Pkw-Maut, kritisierte das Weisungsrecht für Staatsanwälte und grenzte das Recht auf Vergessen ein.
1/11: Keine Angst vor CETA
Gleich zu Beginn des Jahres zogen die Richter in Luxemburg einen Schlussstrich unter eine hitzige Debatte: Der EuGH hatte keine unionsrechtlichen Bedenken gegen den Streitschlichtungsmechanismus im CETA-Abkommen (EuGH-Gutachten 1/17 v. 30.04.2019).
Auf Antrag Belgiens sollten die Richter mit dem Gutachten wesentliche Fragen zur vorgesehenen Investor-Staat-Streitbeilegung klären. Im Ergebnis sahen sie keine Gefahr für die Autonomie des Unionsrechts. Auch der Zugang zu unabhängigen Gerichten werde nicht beeinträchtigt. Die Richter hatten auch keine grundlegenden Bedenken, was den Grundsatz der Gleichbehandlung und das Gebot der Wirksamkeit des Unionsrechts angeht.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39207 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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