Sollten Juristen kennen: 11 wich­tige Urteile des EuGH aus 2019

von Annelie Kaufmann

13.12.2019

3/11: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

Der EU-Haftbefehl soll eigentlich dazu führen, dass Tatverdächtige und gesuchte Straftäter schnell und unkompliziert in einen anderen EU-Land überstellt werden können, weil die Justizbehörden Entscheidungen untereinander anerkennen. Doch dieses System wackelt seit einer Entscheidung des EuGH: Die deutschen Staatsanwälte sind nicht unabhängig genug, um einen EU-Haftbefehl auszustellen (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18), entschied er. In Deutschland sei nämlich nicht gesetzlich ausgeschlossen, dass die Justizminister mit Weisungen im Einzelfall Einfluss auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft nehmen könnte. Die sei deshalb nicht als unabhängige "Justizbehörde" im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI) anzusehen.

In Deutschland wird seitdem jeder EU-Haftbefehl auch von einem Richter unterzeichnet. Doch die Entscheidung hat auch dazu geführt, dass Haftbefehle aus anderen EU-Ländern ebenfalls in Frage gestellt werden. So hat der EuGH kürzlich zwar die Vorgehensweise in Österreich gebilligt, musste nun aber auch prüfen, ob Frankreich, Schweden und Belgien bei der Ausstellung von EU-Haftbefehlen den Vorgaben genügen.

Zitiervorschlag

Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39207 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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