6/11: Pkw-Maut gekippt
Aus dem Prestigeprojekt der CSU in der großen Koalition wurde nichts: Der EuGH kippte die geplante PKw-Maut, weil sie Autofahrer aus dem Ausland benachteilige (Urt. v. 18.08.2019, Az. C-591/17).
Zwar sah das sogenannte Infrastrukturabgabegesetz vor, dass deutsche Autofahrer ebenso wie ausländische die Pkw-Maut entrichten müssten. Allerdings sollten Inländer zugleich über eine Erleichterung bei der Kfz-Steuer entsprechend entlastet werden.
Das im Zusammenhang betrachtet stelle eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar und verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs, so der EuGH. Nun drohen Auseinandersetzungen um die Kündigung der Mautverträge und es ist weitgehend unklar, welche finanziellen Folgen die Entscheidung für den Bund haben wird.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39207 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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