5/6: Examensstoff vom BGH
Selbst diejenigen, die schon lange mit der Examensvorbereitung durch sind, erinnern sich höchstwahrscheinlich noch an diesen Dauerbrenner: den gutgläubigen Erwerb eines Gebrauchtwagens. Wer trägt die Beweislast dafür, dass ein gefälschter Fahrzeugbrief vorgelegt wurde?
Nach Ansicht des BGH eindeutig der bisherige Eigentümer und nicht etwa der Käufer des Fahrzeuges, der sich auf den gutgläubigen Erwerb beruft. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung nicht hat vorlegen lassen oder diese nicht geprüft hat.
Auch im nächsten Jahr wird sich die Begeisterung der Justizprüfungsämter für Pferde und Fahrzeuge in den Klausurinhalten widerspiegeln. Examenskandidat:innen sind sicherlich gut beraten, sich dieses Urteil einmal näher anzuschauen.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50548 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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