4/6: Insulin-Beschluss des BGH
Auch in diesem Jahr findet sich das gesellschaftlich bedeutsame Thema der Sterbehilfe und der damit verbundene Wunsch des selbstbestimmten Sterbens in einer Entscheidung des BGH wieder. Der 6. Strafsenat nahm unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen und strafloser Beihilfe zum Suizid vor.
Eine Frau hatte ihrem Ehemann auf seinen Wunsch hin eine tödliche Überdosis Insulin gespritzt und ihm so einen selbstbestimmten Tod ermöglicht. Nach Ansicht des Senats machte die Frau sich nicht strafbar - er sprach sie frei. Warum der Beschluss des BGH für ihn eine lebensgefährliche Entscheidung für Alte und Kranke darstellt, erklärte Tonio Walter bei LTO.
Die strafrechtliche und verfassungsrechtliche Debatte um selbstbestimmtes Sterben beschäftigte auch 2022 wieder den Bundestag. Seit das BVerG die im Jahr 2015 geschaffene Norm zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB a.F.) für verfassungswidrig erklärt hat, diskutieren Sachverständige und Abgeordnete im Rechtsausschuss über eine mögliche Neuregelung des assistierten Suizids.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50548 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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