1/6: Verwertbarkeit von Encrochat-Daten
Mit den Daten der angeblich abhörsicheren Mobiltelefone, die u.a. durch französische Behörden im Jahr 2020 gehackt wurden, gab es eine plötzliche Flut an Informationen, die auch durch deutsche Ermittlungsbehörden zu sichten und einzuordnen waren. Darauf folgten erste Strafprozesse, vorrangig basierend auf einem Beweismittel: den umfassenden Encrochat-Protokollen.
Im März 2022 äußerte der 6. Strafsenat in Leipzig sich erstmals zu der Verwertbarkeit der Encrochat Erkenntnisse in Strafprozessen. Entgegen der Bedenken, die beispielsweise das Landgericht Berlin äußerte, entschied der Senat sich für die Verwertbarkeit des Datenschatzes.
Ganz abgeschlossen ist die Sache damit allerdings noch nicht. Im März waren beim BGH noch zahlreiche Verfahren anhängig gewesen, in denen sich auch andere Senate zur Verwertbarkeit werden positionieren müssen.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50548 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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