2/6: Ein Relief sorgt für Aufregung
Noch immer befindet sich an der Stadtkirche Wittenberg die "Judensau"-Plastik aus dem 13. Jahrhundert. Daran wird sich auch vorerst nichts ändern. Denn der BGH entschied, dass das antisemitische Schmährelief nicht entfernt werden muss.
Geklagt hatte der konvertierte Bonner Jude Michael Düllmann, der sich von der Schmähung persönlich beleidigt sieht. Neben der relevanten Entscheidung darüber, ob die Parteien überhaupt aktiv- und passivlegitimiert waren, traf der BGH auch eine Entscheidung in der Sache. Genau wie die Stadt war der BGH der Ansicht, dass sich gemeinsam mit der vorhandenen Bodenplatte das "Schandmal" in ein "Mahnmal" zum Zwecke des Erinnerns gewandelt habe.
Der Kläger möchte sich mit dieser Entscheidung aus Karlsruhe nicht zufriedengeben. Er hat bereits Verfassungsbeschwerde erhoben und kämpft weiter für die Entfernung der Plastik. Auch Ex-BGH-Richter und LTO-Kolumnist Thomas Fischer meint, das beleidigende Relief sei in einem Museum besser aufgehoben.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50548 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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