5/9: Der Chefarzt-Fall: Eine zweite Ehe ist kein Kündigungsgrund
Auch im Chefarzt-Fall hat das BAG nachgezogen: Der EuGH hat bereits 2018 entschieden, dass die nationalen Besonderheiten der Kirchen und die in der deutschen Verfassung insoweit verbrieften Rechte der europäischen Prüfung nicht standhalten. Daraufhin hat auch das BAG die Kündigung des Chefarztes eines katholischen Klink wegen Wiederheirat als diskriminierend und damit unwirksam qualifiziert (BAG, Urt. v. 20.2.2019, Az. 2 AZR 746/14).
Mitte des Jahres hat die katholische Kirche erklärt, dass sie auf eine Verfassungsbeschwerde verzichtet. Das Erzbistum Köln habe die schriftlichen Urteilsgründe des BAG eingehend geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, "dass eine erneute Überprüfung des zugrundeliegenden konkreten Sachverhalts durch das Bundesverfassungsgericht nicht angestrebt werden soll." Damit endet der Jahrzehnte währende kirchliche Sonderweg, eine jahrelange arbeitsgerichtliche Odyssee des Arztes und auch die öffentliche Diskussion um die divergierenden Meinungen zwischen BAG und Bundesverfassungsgericht.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39113 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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