Kritische Urteile des US-Bundesgerichts: Ein­la­dung, über den Sup­reme Court zu schimpfen

von Martin Rath

20.11.2016

© Andrey Burmakin - Fotolia.com

Geld ins politische System pumpen

Deutsche sind ja so viel bescheidener: Als Helmut Kohl sich einst weigerte, die Namen von nicht ganz koscheren Spendern zu benennen, spottete der Soziologe Alois Hahn, Kohl habe die Systemtheorie Niklas Luhmanns eigenwillig übernommen: Geld sei ein Kommunikationsmittel. Kohl verstehe sich als eine Art Beichtvater, der den Spendern eine Last ihres Lebens abgenommen habe, was ihn in kruder Logik zum beichtväterlichen Schweigen berechtige.

Knapp vor dieser Logik stand der U.S. Supreme Court mit einer hoch umstrittenen Entscheidung des Jahres 2008: Hatte der Gesetzgeber es gemeinnützigen Organisationen untersagt, allzu kurz vor den (Vor-) Wahlen Geld für beeinflussende Kommunikation auszugeben, entschied der SCOTUS mit 5 zu 4 Stimmen, auch juristischen Personen stünde hier das Recht der freien Rede zur Seite.

Konsequent weitergedacht sollte sich der Bankräuber damit verteidigen, dass er nur Kapitalismuskritik habe äußern wollen, um den ökonomischen Wert seiner Beute sei es ihm gar nicht gegangen. Von Brecht wussten wir bisher ja nur, dass der Bankraub das mildere Mittel im Vergleich zur Gründung einer Bank sei. Begreift man Geld als Ausdruck einer Meinung, tun sich da noch ganz andere Wertungen auf.

Citizens United v. Federal Election Commission, 558 U.S. 310 (2008)

Zitiervorschlag

Martin Rath, Kritische Urteile des US-Bundesgerichts: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21200 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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