Sie war Mitherausgeberin eines dieser grauleibigen Kommentare des bekannten Münchner Verlagshauses, deren dezente Staubfarbigkeit unter Richtern und Verwaltungsleuten besonderes Vertrauen in den Inhalt weckt. Ihre Arbeit am Kommentar zum "Gleichberechtigungsgesetz", das in den 1950er-Jahren endlich die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Zivilrecht bewirken sollte, leistete die Düsseldorfer Verwaltungsrichterin Hildegard Krüger (1909-1998) in einer Zeit, in der die mausgraue Literatur aus München eher selten von Frauen geschrieben wurde.
Verdutzt reibt man sich nach dem Blick in dieses Werk die Augen. Krüger schrieb 1957/58 in mitunter scharfen Tönen zur Soziologie und Geschichte des Geschlechterverhältnisses, was sich Jahrzehnte später in Alice Schwarzers Emma hätte wiederfinden können – im Guten ebenso wie an der Grenze zum feministisch Überkandidelten. Als Juristin waren ihr die altväterlichen Reste des BGB schon ein Dorn im Auge, als Frau Schwarzer noch brav zur Volksschule ging.
Gut aufgenommen wurde der etwas paradiesvogelartige Inhalt des grauen Kommentars von Hildegard Krüger zwar nicht, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit machte Krüger – gelinde gesagt – keine Karriere. Ganz entziehen konnten sich Verwaltungspraxis und Rechtsprechung dem Charme der Münchener Grauware aber auch nicht. In den 1960er-Jahren zitierten diverse Gerichtsentscheidungen den Kommentar.
Martin Rath, Einflussreich, jedenfalls bemerkenswert: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18070 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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