Unter den linken und liberalen Kritikern der, freundlich gesagt: konservativen Justiz der ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik genießt ein langjähriger Spitzenbeamter im Bundesjustizministerium einen ähnlich finstren Ruf wie der James-Bond-Bösewicht, der wahlweise seine Katze krault oder dämonisch von der Leinwand lacht.
Ein Meisterstück an heimlicher Einflussnahme soll Eduard Dreher (1907-1996) geleistet haben, indem er 1968 die zwingende Strafmilderung für Mordgehilfen bei Fehlen besonderer persönlicher Merkmale über das "Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz" ins Strafgesetzbuch schmuggelte – damit ging eine faktische Amnestie für viele mutmaßliche NS-Massenmordbeteiligte einher.
Dreher hatte nach 1945 seine Karriere fortsetzen können, obwohl er – nach heutigem Verständnis – vor 1945 an einer Anzahl von Justizmorden beteiligt gewesen war. Der Verlagsgruppe C.H. Beck diente er als Verfasser jenes Kommentars zum Strafgesetzbuch, der heute von Thomas Fischer herausgebracht wird. Zweifellos hatte der Mann Einfluss.
Aber ein juristisches James-Bond-Äquivalent in Schurkenhaftigkeit? Einen als Schurken zu identifizieren, um über die Anwendung der eingeschmuggelten Norm nicht weiter zu streiten, das lenkt den Blick von der wahren Verantwortung doch eher ab.
Martin Rath, Einflussreich, jedenfalls bemerkenswert: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18070 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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