Nicht zuletzt dem Einsatz von Rechtsanwalt Dr. Dr. Klaus Sojka (1926-2009) ist der berühmte Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken, der das Recht der Deutschen, sich friedlich und ohne Anmeldung zu versammeln, ein gutes Stück aus dem autoritären Gehäuse des preußisch-deutschen Kaiserreichs befreite. Bis zum Brokdorf-Beschluss aus dem Jahr 1985 folgte das juristische Denken zum Demonstrationsrecht noch weitgehend den Vorgaben, die 1909 unter Kaiser Wilhelm II. ins Reichsvereinsgesetz geschrieben worden waren.
Gegen das in Brokdorf an der Elbe, im südlichen Schleswig-Holstein geplante Kernkraftwerk protestierten in den frühen 1980-er Jahren Zehntausende in Großdemonstrationen. Darunter viele Linksradikale und bürgerliche Umweltschützer, aber auch einige Rechtsradikale. An geordnete Versammlungen in preußischer Formation war jedenfalls nicht mehr zu denken.
Die zielführende Verfassungsbeschwerde gegen eine restriktive Anwendung des Versammlungsgesetzes vertrat besagter Rechtsanwalt Sojka. Der war zunächst bei den "Grünen" aktiv (möglicherweise bis 1990), wurde später zum Landeschef der rechtsextremen "Deutschen Volksunion". Als selbsternannter Tierrechtsaktivist war er über zwei Jahrzehnte gern zitierter Ansprechpartner liberaler Medien wie der Zeit oder dem Spiegel.
Zu den ulkigen Wegen erfolgreicher Einflussnahme: Das Bundesverfassungsgericht gab auf Initiative des grün-braunen Rechtsanwalts Dr. Sojka dem alten königlich-preußisch-kaiserlich-deutschen Versammlungsrecht den liberalen Todesstoß. In seinen letzten Jahren gehörte Sojka jedoch zu den Hauptstichwortgebern der rechtsextremen "Reichsdeutschenbewegung", die unter ihrem Alu-Hut davon träumen, die Bundesrepublik Deutschland gebe es eigentlich gar nicht.
Martin Rath, Einflussreich, jedenfalls bemerkenswert: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18070 (abgerufen am: 16.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag