Weihnachten: Krip­pen­spiel-Mate­rial für Juristen

von Martin Rath

26.12.2016

Kamele soll man im Zweifel bestaunen, nicht besteigen

Das deutsche Reiserecht kennt inzwischen eine Vielzahl von Vorgängen, in denen sich Touristen im Kontakt mit Kamelen unangemessen gebissen oder abgeworfen fühlen und dies nach ihrer körperlich beschädigten Heimkehr als Reisemangel behandelt wissen wollen.

Neben diesen solcherart dokumentierten, freilich unverfänglichen Versuchen, ein Kamel nicht fachgerecht bestiegen zu haben, müssen sich deutsche Gerichte leider auch mit grobianischer Metaphorik zu besteigender Kamele befassen.

Der Fall: Ein wegen einer Hirnteilleistungsstörung schwerbehinderter DHL-Mitarbeiter hatte die äußerst dreckige Mitarbeiter-Dusche freiwillig auf Vordermann gebracht und mit einem Zettel ein vorläufiges Duschverbot verhängt – schließlich wollte er sein Werk erst noch stolz vom Niederlassungschef abnehmen lassen.

Einen das Verbot missachtend duschenden Kollegen fragte der DHL-Mann, selbst Legastheniker, ob dieser nicht lesen könne, und forderte ihn auf, er solle "in seine Heimat zurückfahren und die Kamele oder Esel ficken".

Unbeeindruckt vom Umstand, dass es nur rund 400 Meter von den sterblichen Überresten der heiligen drei Könige – diesen berühmtesten und ehrenwerten Kamelnutzern der christlichen Heilsgeschichte – entfernt tagt, lehnte das Verwaltungsgericht Köln ab, die behördliche Genehmigung zur Entlassung des schwerbehinderten Kollegen- und Kamel-Beleidigers zu erzwingen: Denn die Aggression sei möglicherweise seiner Behinderung eigentümlich, daher sein Behindertenarbeitsschutz zu wahren.

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.12.2010, Az. 26 K 2017/10

Zitiervorschlag

Martin Rath, Weihnachten: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21581 (abgerufen am: 24.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen