Weihnachten: Krip­pen­spiel-Mate­rial für Juristen

von Martin Rath

26.12.2016

Von Schafen und Hirten

Einerseits ist die Metapher vom "guten Hirten" schon immer sehr bedenklich gewesen. Man darf davon ausgehen, dass auch der netteste Hüter von Schafen gelegentlich ein Stew oder eine gut geröstete Lammkeule zu schätzen weiß.

Dass sich das gute Hirtenbild trotzdem so gehalten hat, hängt sicher mit der Beobachtung zusammen, dass man es als vergattertes Schaf deutlich besser treffen kann denn in der freien Wildbahn. Der bayerischen Justiz ist daher hoch anzurechnen, wie sie ihr Wächteramt über Möchtegern-Hirten ausübt.

Dem Verwaltungsgerichtshof Bayern wurden Dinge zugetragen, die schlimmer sind, denn als Stew zu enden: Auf dem Gelände des Klägers war 2012 ein Schaf "festliegend vorgefunden worden, das mangels angemessener Ernährung und Pflege (Entwurmung und Klauenpflege) durch den Kläger länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden hatte und letztlich so geschwächt war, dass es eingeschläfert werden musste".

Der Mann hielt freilich nicht nur Schafe, sondern war auch ein Jäger – dem das Landratsamt nun den Jagdschein und seine waffenrechtlichen Befugnisse entzog.

Denn wer Schafe quält, soll auch nicht auch noch dem Freizeitvergnügen vornehmer Menschen frönen dürfen, jagdbaren Tieren nachzustellen.

Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 21 ZB 15.788

Zitiervorschlag

Martin Rath, Weihnachten: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21581 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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