Der Ochse, Symbol westlicher Missachtung für DDR-Bürger
Wenn z.B. pensionierte Stasi-Mitarbeiter darüber klagen, ihre Lebensgeschichte in der DDR finde heute nicht jene positive Anerkennung, die ihr angeblich zukomme, ist das natürlich ohne Weiteres lachhaft.
Leider hat sich das Bundesverfassungsgericht auch eine unbillige Missachtung von DDR-Karrieren zuschulden kommen lassen, die solch narzisstische Nabelschauklagen moralisch Unbefugter befeuern mag.
Es geht um den ehrenwerten Beruf des Kastrators. So gab es für ihn schöne Bezeichnungen wie jene des "Nonnenmachers", der nach Grimm'schem Wörterbuch "weibliche thiere zu nonnen macht, verschneidet". Die Absicht, "Bayern münchen" zu wollen, mag einst unter Experten für die Kastration männlicher Tiere – sie zu "münchen", also zu Mönchen machen – ein heiterer Scherz gewesen sein.
Dem DDR-Berufsbild des Tierkastrators beschnitt das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. Juni 2006 (Az. 1 BvR 1319/04) jedenfalls den Weg in die Zukunft: Trotz zwölf Jahren Berufserfahrung in der DDR durfte der bloß industriehandwerklich ausgebildete Fachmann seit 1995 nicht mehr im Metier tierischer Fortpflanzungsorgane weiterarbeiten, weil seit 1995 das westdeutsche Veterinär-Privileg im Kastrationswesen zu gelten habe.
Martin Rath, Weihnachten: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21581 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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