Ein umstrittener Anwalt kann kein Esel sein
Ein Anwalt wollte von einer Zeitschrift nicht als ein "umstrittener Rechtsanwalt" bezeichnet werden. Als Fachmann auf dem Gebiet des Reiserechts sah er sich zusätzlich durch eine Abbildung im streitigen Presse-Produkt gekränkt, die ihn in Gesellschaft eines Esels zeigte. Das könnte beim Leser die Assoziation wecken, mit dem Esel sei er irgendwie mitgemeint.
Das Oberlandesgericht Dresden erklärte zunächst, warum es nicht beleidigend sein müsse, als Rechtsanwalt zur umstrittenen Sorte gezählt zu werden. Jedenfalls sei darin keine Schmähkritik zu entdecken.
Mit Blick darauf, dass sich der Anwalt auch noch durch die Ablichtung des Esels in seiner Ehre bedroht sah, entwickelten die Dresdener Richter eine feine Rabulistik, die man gern häufiger läse:
"Ein solches Wortverständnis steht mit der Bewertung als 'umstritten', die unterschwellig nicht auf die mit der Beschimpfung als 'Esel' verbundene Dummheit, sondern im Gegenteil auf eine besondere Gerissenheit des so Bezeichneten hinweist, nicht in Einklang."
Entweder, man will nicht umstritten sein oder kein Esel genannt werden. Beides zugleich bekommt man in Dresden nicht von Rechts wegen zugestanden.
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 26.09.2012, Az. 4 W 1036/12
Martin Rath, Weihnachten: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21581 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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