Ein Vater schickte sein Kind auf eine Privatschule, weil ihm die staatliche Schule in der Nähe nicht gut genug erschien. Als der Landkreis daraufhin nicht die Beförderungskosten für das Kind übernehmen wollte, klagte der Mann.
Ein zappeliger Sechsjähriger, dessen Mutter während der Schwangerschaft Alkohol trank, sollte einen Begleithund bekommen. Kostenpunkt: 30.000 Euro. Das lehnte die GKV ab, was das LSG Celle nun bestätigte.
Lange Zeit war umstritten, ob die Kostenübernahme einer Autismustherapie für ein Schulkind vom Einkommen und Vermögen der Eltern abhängt. Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied nun, dass es das Amt die Kosten tragen muss.
Bekommt eine Angestellte neben ihrem Gehalt monatliche Umsatzbeteiligungen, führt dies zu einem höheren Elterngeld. Es sei zu unterscheiden zwischen sonstigen Bezügen und laufendem Arbeitslohn, so das LSG in Celle.
Die Kassen müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung und Weglauftendenz die Kosten für eine GPS-Notfall-Uhr erstatten. Zwar überwache ein solches Gerät die Personen, doch verschaffe es ihnen auch Freiheiten, so die Celler Richter.
Fehlt ein Auto, sei es einem erwachsenen, gesunden Leistungsemfänger zuzumuten, mit dem Fahrrad den nächstgelegenen Bahnhof anzufahren, sofern die Strecke nicht zu lang ist, so die Sozialrichter in Celle.
Aus Angst vor einer Krebserkrankung wollte sich eine Frau ihre Brust entfernen und Silikonimplantate einsetzen lassen. Bezahlen muss dies die Krankenkasse nicht, so das LSG. Langfristige Besserung könne nur eine Psychotherapie bringen.
Eigentlich wollte ein Mann im Jobcenter nur eine Heizkostenpauschale beantragen. Dann geriet er so in Wut, dass er ein Telefon nach dem Sachbearbeiter warf. Das folgende Hausverbot hat das LSG nun vorläufig bestätigt.
In einer Notlage muss das Jobcenter zahlen, selbst wenn eine verwertbare Immobilie im Ausland vorhanden ist, so die Celler Richter. Die so vorläufig erbrachten Leistungen könnten die Bezieher in so einem Fall aber zurückzahlen müssen.
Hartz-IV-Empfänger dürfen für ihre Arbeitssuche ein eigenes Auto nutzen. Nur: Wie viel darf das wert sein? Ein Künstler kann sein Fahrzeug jetzt vorerst weiterfahren – bis das Jobcenter ein Wertgutachten über das Fahrzeug vorlegt.
Die Krankenkasse muss einer Frau mit Haarausfall die Kosten für ein Echthaarteil bezahlen. Laut dem LSG Niedersachsen-Bremen reicht eine Perücke aus Kunsthaar, die sehr viel günstiger wäre, in diesem Fall nicht aus.
An den Folgekosten ihres gerissenen Brustimplantats muss sich eine Frau beteiligen, so das LSG in Celle. Ihr Argument, dass es gesellschaftlicher Standard sei, sich begehrenswert zu präsentieren, vermochte das LSG nicht zu überzeugen.
Ein Hartz-IV-Empfänger verlangte vom Jobcenter 150 Euro im Monat zusätzlich für homöopathische Mittel wie Quark. Seine Lebensmittel müsse er aber schon selbst zahlen, gab ihm das LSG mit auf dem Weg - und lehnte seine Forderung ab.
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