Grundsätzlich darf ein Vermieter den Mietzins bis zur ortsüblichen Miete anheben. Dies muss er aber ausreichend begründen. Dabei auf den "Mietpreischeck" des Internetportals Immobilienscout24 zu verweisen, reicht nicht, so das AG München.
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Wer als Richter an einem Amtsgericht sitzt, erlebt mitunter Dinge, die man sich nicht ausdenken kann. Dazu zählt sicherlich auch der Fall eines 34-Jährigen, der sich mit einer Pistole ein Wattestäbchen in den Kopf schoss.
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Das AG München hat entschieden, dass das nach sunnitischem Ritus gegebene Brautgabeversprechen bei einer Heirat in Deutschland der notariellen Beurkundung bedarf. Eine geschiedene Ehefrau geht deshalb leer aus.
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Als ein Mann versuchte, den Sex mit einer Prostituierten mit selbst ausgedruckten Banknoten zu bezahlen, flog er auf. Das AG hielt ihm zugute, dass die Unechtheit der Geldscheine problemlos zu erkennen war.
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Eine betagte Frau besserte ihre Rente mit dem Verkauf von Marihuana auf und erhielt dafür nun ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Sie wollte mit der Droge auch ihre Appetitlosigkeit therapieren.
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Darf man einem alten Menschen eine Ratenzahlung verwehren, weil er vielleicht nicht mehr lange genug lebt? Ja, darf man, meint das AG München. Ein Anspruch gegen die Erben reiche nicht, um das Risiko zu decken.
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260 Tagessätze zu je 800 Euro, so lautet das Urteil des AG München. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte in einem Supermarkt Kalbsleber entwendet und saß bis zur Verurteilung in Untersuchungshaft.
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Eine Frau, die in den Spalt zwischen Bahnsteigkante und Wagontür geriet, bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz von der Deutschen Bahn. Ein Spalt von 14 Zentimeter Breite sei kein wirkliches Hindernis, so das AG.
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Die Einwilligung zum Stechen einer Tätowierung bezieht sich nur darauf, dass die Behandlung mangelfrei und nach den Regeln der Kunst erbracht wird. Eine missratene Liebeserklärung wird für eine Münchener "Künstlerin" nun aber teuer.
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Ab und an ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Nachbargrundstück zu schippen stellt noch keine Beeinträchtigung desselben dar, entschied das AG München. Dem nachbarschaftlichen Verhältnis tut es trotzdem nicht gut.
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Die Freude eines Mannes über ein gefundenes iPhone währte nicht lange. Nach sechs Monaten war er zwar rechtmäßiger Eigentümer – nutzen kann er das Handy aber nicht. Es bestehe auch kein Anspruch auf Freischaltung, so das AG München.
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Geschlagen, gewürgt und mit Trockenshampoo gequält: Wegen Misshandlung seines Hundes ist ein Münchner zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Tier hatte zum wiederholten Mal sein Geschäft im Auto des 46-Jährigen verrichtet.
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Wer bei einem Telefongespräch mit einer angeblichen Bankmitarbeiterin eine TAN für die Überweisung von 4.444 Euro auf ein fremdes Konto weitergibt, handelt grob fahrlässig. Die Bank muss das Geld nicht erstatten, entschied das AG München.
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Das AG München hat einen Jugendlichen wegen einer Ordnungswidrigkeit zu 20 Stunden lesen verurteilt. In Kooperation mit der Hochschule München wird er danach sogar eine Abschlussarbeit abgeben müssen.
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