Das AG München hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt, dass die Versicherung bei einem Reiserücktritt wegen einer vorhersehbaren Krankheit nicht zahlen muss.
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Der Computerkauf bei einem Discounter bewirkt einen Vertragsschluss nur zwischen dem Käufer und dem Discounter. Rückabwicklungsrechte können daher auch nur diesem gegenüber geltend gemacht werden. Insoweit bestehen auch bei einem bestehenden…
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