Ihr Ehemann starb einen Tag nach dem Antrag zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Stornokosten bekommt eine Witwe aber nicht wieder. Sie habe den Tod nicht rechtzeitig angezeigt und Trauer sei keine Krankheit, so das Gericht.
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Das AG München hat einen Pegida-Funktionär zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte im Rahmen einer Kundgebung NS-Propagandaminister Joseph Goebbels zitiert und damit gegen Versammlungsbeschränkungen verstoßen.
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Einem Ehepaar wurde während des Urlaubs Geld aus dem Hotelsafe in seinem Zimmer entwendet. Seine Schadensersatzklage gegen den Reiseanbieter wies das AG München allerdings ab, da ein Diebstahl in der Regel keinen Reisemangel darstelle.
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Die allgemein bekannte Terrorgefahr in den Ländern des arabischen Frühlings rechtfertigt in der Regel keinen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt, entschied das AG München.
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Ein kleiner Fehler kommt ein bayerisches Autohaus teuer zu stehen. Es hatte den Neuwagen einer Frau nicht auf sie, sondern auf eine andere Person zugelassen. Das Münchner AG sprach der Autokäuferin nun rund 3.000 Euro Schadensersatz zu.
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Als ihm das Essen nicht schmeckte, gab sich ein Mann in München als Polizist aus und bezahlte seine Rechnung nicht. Das AG München verurteilte ihn nun wegen des Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro.
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Der Fahrer fuhr ihm zu langsam, also wollte der Fahrgast aussteigen, ohne zu bezahlen. Als der Fahrer auf das Fahrtgeld bestand, versuchte der Gast, ihm einen 100-Euro-Schein in den Mund zu stopfen. Nun muss er Schmerzensgeld zahlen.
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Ein Ehepaar buchte im Internet zwei Plätze im Fernreisebus von Hamburg nach Hagen. Es stieg in den falschen Bus, fuhr mit anderen Verkehrsmitteln teurer weiter - und bleibt nach Ansicht des AG München auf den Kosten dafür sitzen.
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Schon das Tragen einer Tasche mit beleidigenden Parolen kann strafbar sein: Das AG München hat eine Studentin wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
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Aus Frust trat ein nächtlicher Zeitungsausträger gegen einen ordnungswidrig geparkten BMW der 3-Serie. Das AG München verurteilte ihn zu vollumfänglichem Schadensersatz, da es keine Teilschuld beim Falschparker erkannte.
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Um Land und Leute kennenzulernen, buchte ein Ägypten-Urlauber einen Kamelritt. Das Tier scheute und warf seinen Reiter ab. Für Rippenfraktur und Thorax-Prellung wurden im örtlichen Krankenhaus 13 Euro fällig - die er nicht wiederbekommt.
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Eine Einbrecherin, die in der JVA ein Kind zur Welt brachte, muss ins Gefängnis. Allein die Mutterrolle bewegt das AG München nicht, Gnade walten zu lassen.
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Ein Bruder verklagte seine Schwester, weil ihr Hund seine Fäkalien stets im gemeinsamen Garten hinterließ und dabei noch agressiv bellte. Das Gericht gab dem Bruder recht, der Schwester droht jetzt ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
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Ein Mieter bekam Geld zurück, weil die Wohnung nicht so groß wie angegeben war. Das teilte er dem Vormieter mit, der sich daraufhin gleichfalls Geld zurückholte. Der Vermieter darf deshalb nicht kündigen, so das AG München.
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